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Gewässerschutz in der Landwirtschaft – ist mein Betrieb fit für die Kontrolle?

 

Mit 13 Punkten lässt sich überprüfen, ob ein Betrieb die wichtigsten Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt. Die
Kontrolle erfolgt im Rahmen der Grundkontrolle und ist eine visuelle Kontrolle: es werden also keine Dichtheitsprüfungen
durchgeführt oder nach Mängel gegraben. Ziel ist es, die wichtigsten Risiken und mögliche Fehler festzustellen.
Sechs Kontrollpunkte betreffen den baulichen Gewässerschutz, fünf Pflanzenschutzmittel (PSM), Düngemittel und Treibstoffe
und zwei die diffusen Einträge in Gewässer.

Landwirtschaftliche Bauten, Mineral- und Hofdünger

 

Der Güllebehälter, die Schieberung und die sichtbaren Leitungen sind dicht und intakt. Es sind keine Spuren von Gülleaustritt am Güllebehälter, bei der Schieberung und /oder auf der umliegenden Fläche sichtbar. Die sichtbaren Leitungen weisen keine Risse oder undichte Stellen auf. Die Stahlbänder von Holz-Behältern sind nicht rostig.

 

Gute Praxis                        

Source: AGRIDEA

Mangelhafte Situation

Source: Qualinova

Der Bau und die Sanierung eines Güllelagers benötigen eine genaue Analyse durch einen Experten. Die Arbeiten müssen unter Anleitung eines ausgewiesenen und zugelassenen Spezialisten erfolgen.

Der Mist liegt auf dem Mistlager und es tritt kein Mistsaft aus dem Lager aus. Es liegt kein Mist neben dem Mistlager. Es bildet sich kein Morast aus Mist, wo Mistsaft versickern kann..

 

Gute Praxis

Source: AGRIDEA

Mangelhafte Situation

Source: Qualinova

 

Die Vollzugshilfen «Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft» (Kapitel 3) und «Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft» (Kapitel 5) enthalten weitere Details zur Lagerung von Gülle, Mist und  Mineraldünger.

Mist kann vor der Verteilung auf der Parzelle für kurze Dauer auf dem Feld zwischengelagert werden.Das Zwischenlager muss abgedeckt sein und mindestens 10 m vom Gewässer entfernt liegen. Das Lager muss auf einer
düngbaren und nicht drainierten Fläche liegen. Der Mist wird bei Zwischenlagerung nicht kompostiert. Geflügelmist darf nicht auf dem Feld zwischengelagert werden. Istauf der Miete Bewuchs vorhanden, ist der Mist zulange zwischengelagert wurde.

 

Gute Praxis

Source: Qualinova

Mangelhafte Situation

Source: Qualinova

 

Um Abfluss von Mistsaft zu verhindern, sollte der Platz eben sein. Um Verdichtung und Überdüngung des Bodens zu verhindern, sollte der Lagerplatz jedes Jahr gewechselt werden. Nach dem Verteilen des Mists sollte die Fläche mit einer schnell wachsenden Kultur eingesät werden (Gründüngung, Futterbau-Mischung usw.).

Bei Hoch- und Flachsilos sowie bei der Lagerung von Siloballen und -würsten auf befestigten Plätzen gelten allfällige Sickersäfte als Hofdünger, welche entweder dem Güllebehälter oder einem zu diesem Zweck errichteten, säurebeständigen Sammelbehälter zuzuführen sind. Der Silosaft wird jeweils in die Gülle eingemischt und mit dieser zusammen verwertet. In jedem Fall muss der Belag von befestigten Lagerplätzen frei von Rissen und Löchern sowie die Baute im optisch einwandfreien Zustand (z.B. keine Armierungseisen sichtbar!) sein. Siloballen und -würste können auch auf der düngbaren Nutzfläche oder auf Naturboden gelagert werden, solange kein Gärsaft austritt (= die umliegende Vegetation wächst normal).

 

Gute Praxis

Foto: Qualinova

Mangelhafte Situation

Foto: Qualinova

Die Vollzugshilfen «Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft» enthält weitere Details zu Silosäften (Kapitel 3.3.2).

Der Belag des Laufhofs weist keine sichtbaren Mängel wie Löcher oder Risse auf. Der Platz entwässert in ein Güllelager. Verschmutztes Abwasser fliesst nicht ab und wird nicht in ein Gewässer eingeleitet. Der Abfluss von Niederschlagswasser wird verhindert, z. B. durch ein Gefälle des Platzes oder mittels Randabschluss. Es darf sich kein Kot ansammeln und kein Morast bilden. Der Platz muss in ein Güllelager oder breitflächig über bewachsenen Boden entwässern. Punktueller Abfluss von Gülle oder Urin ins umliegende Gelände, in Oberflächengewässer oder die Regenabwasserleitung darf nicht möglich sein.

 

Gute Praxis

Source: AWEL, ZH

Mangelhafte Situation

Source: Qualinova

Um der Bildung von Morast vorzubeugen, sind die Mindestflächen für die Tierhaltung gemäss den Anforderungen zum Tierwohl (BTS, RAUS) einzuhalten.

Der Platz weist keine sichtbaren Mängel auf (Risse, Löcher usw.). Das Regen- und Waschwasser entwässert in ein Güllelager. Dünger, Silage oder Co-Substrate dürfen nicht in Oberflächengewässer oder die Regenabwasserleitung gelangen.

 

Gute Praxis

Source: AGRIDEA

Mangelhafte Situation

Source: AGRIDEA

Pflanzenschutzmittel

Die PSM werden in den Originalbehältern oder in gleichwertigen, korrekt bezeichneten Behältern gelagert. Das Lager ist überdacht, der Boden weist keine Löcher und Risse auf. Bauliche Massnahmen oder eine intakte Auffangwanne verhindern das Abfliessen von ausgelaufenen Produkten. Die Auffangwanne muss mindestens die Kapazität des grössten Gebindes aufweisen. Die PSM müssen in einem separaten, abschliessbaren Schrank oder Raum gelagert werden. Es liegt absorbierendes Material bereit, mit dem ausgelaufene PSM sofort gebunden werden können. Auslaufende PSM dürfen nicht in die Kanalisation gelangen können.

 

Gute Praxis

Source : AWEL, ZH

Mangelhafte Situation

Source : Qualinova

Die Lagerung muss den produktspezifischen Vorschriften entsprechen. Weitere Details zur Lagerung von PSM können in der Vollzugshilfe
«Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft», Kapitel 5 Lagerung, Transport und Entsorgung von PSM nachgeschlagen werden.

Spritz- und Sprühgeräte müssen während Niederschlägen unter einem Dach abgestellt werden. Damit wird verhindert, dass Reste von PSM, die auf den Geräten haften, abgewaschen werden und versickern. Eine Plane, die das ganze Gerät abdeckt, ist auch möglich. Die Installation der Plane muss rasch und einfach erfolgen können, sonst ist sie nicht glaubwürdig. Die Spritze muss vor Niederschlägen geschützt sein. PSM-Reste dürfen nicht abgewaschen werden können.

 

Gute Praxis

Source : AGRIDEA

Mangelhafte Situation

Source : AGRIDEA

Da PSM Wasser verunreinigen können, ist es verboten, diese versickern zu lassen. Bereits wenige Tropfen oder Granulatkörner können Gewässer verunreinigen.

Jeder Betrieb mit einem Spritz- oder Sprühgerät muss Zugang zu einer mobilen oder fixen Einrichtung haben, auf der er die Geräte befüllen und reinigen kann. Verschüttete und ausgelaufene PSM sowie das   Reinigungswasser (von Messbecher, Bidons, Behälter, Filter, Handschuhe, Innen- und Aussenreinigung) müssen aufgefangen und in eine Güllegrube, die in Betrieb ist, oder in ein Spezialsystem (z. B. Biobed) geleitet werden. Nie darf z. B. ein Messbecher an einem Lavabo gespült werden, weil das Waschwasser so in eine Kläranlage gelangt. Der Belag darf keine Risse aufweisen. Die PSM und das Reinigungswasser dürfen nicht versickern oder in ein Gewässer, in die öffentliche Kanalisation oder in Schächte gelangen können.

 

Gute Praxis

Source : Qualinova

Mangelhafte Situationnt

Source : Fachstelle Pflanzenschutz, Kanton Bern

 

Für die Erstellung von rechtskonformen Füll- und Waschplätzen von Spritz- und Sprühgeräten richten Bund und Kantone Beiträge aus (Verordnung über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen). Die mobile Variante ist eine Auffangvorrichtung, die für das Befüllen oder das Reinigen unter das Spritzgerät gelegt werden kann und mindestens so gross ist, dass das ganze Gerät darauf Platz hat.

Der Betankungsplatz darf keine Risse oder Lücken aufweisen. Verschüttete und ausgelaufene Produkte dürfen nicht versickern oder in ein Gewässer, in die öffentliche Kanalisation oder in Schächte gelangen. Ist der Betankungsplatz nicht überdacht, muss er in eine Güllegrube oder in einen Sammelschacht entwässert werden. Auslaufende Flüssigkeiten müssen aufgefangen werden und dürfen nicht abfliessen oder versickern können.

 

Gute Praxis

Source : AGRIDEA

Mangelhafte Situation

Source : AGRIDEA

Diesel, Dieselöle, Benzin usw. sind wassergefährdende Flüssigkeiten, die bereits in kleinen Mengen Gewässer verunreinigen können. Es ist verboten, sie versickern zu lassen.

Der Betankungsplatz darf keine Risse oder Lücken aufweisen. Verschüttete und ausgelaufene Produkte dürfen nicht versickern oder in ein Gewässer, in die öffentliche Kanalisation oder in Schächte gelangen. Ist der Betankungsplatz nicht überdacht, muss er in eine Güllegrube oder in einen Sammelschacht entwässert werden. Auslaufende Flüssigkeiten müssen aufgefangen aufgefangen werden, so dass sie nicht abfliessen oder versickern können.

 

Gute Praxis

Source : AGRIDEA

Mangelhafte Situation

Source : AfU, SG

Diesel, Dieselöle, Benzin usw. sind wassergefährdende Flüssigkeiten, die bereits in kleinen Mengen Gewässer verunreinigen können. Es ist verboten, sie versickern zu lassen.

Diffuse Einträge von Nährstoffen und PSM

Stationäre Fress- und Tränkebereiche sind befestigt. Mobile Fress- und Tränkebereiche müssen regelmässig umplatziert werden. Es sind keine Exkremente übermässig lokal angehäuft. Weiden weisen keine grossen, vegetationsfreie oder morastige Flächen auf. Die Pufferstreifen entlang von Oberflächengewässern sind überweidet.

 

Gute Praxis

Source : Qualinova

Mangelhafte Situation

Source : KUT, SG

Empfehlungen für das Weidemanagement sind im AGFF-Merkblatt Nr. 1 «Die Weide» enthalten.

Der Schacht ist mit einem Deckel verschlossen. Der Schachtdeckel ist intakt und weist keine Löcher oder Risse auf. Wasser aus dem Feld und erodierte Erde können nicht in den Schacht gelangen.

 

Gute Praxis

Source : EAWAG

Mangelhafte Situation

Source : EAWAG

Entwässerungs-, Einlauf- und Kontrollschächte sind direkte Verbindungen zu Gewässern. Die Schächte sind so anzulegen oder zu schützen, dass Nährstoffe und PSM nicht hineingelangen können (direkt, mittels erodierter Erde oder Abschwemmwasser usw.) und Gewässer verschmutzen. Die Schachtdeckel müssen regelmässig kontrolliert und undichte Schachtdeckel ersetzt werden. Falls nötig müssen die Schächte erhöht werden oder um Schächte eine Pufferzone angelegt werden. Die Mindestabstände zu Gewässern sind bei der Ausbringung von PSM stets einzuhalten; im ÖLN sind dies mindestens 6 m.